Es gelten die vom Bund und Land kommunizierten Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln.
Vor Besuch der Sportanlage darf keine aktuelle Erkrankung (grippeartige Symptome mit Husten und Fieber) vorliegen. Niemand mit Symptomen oder einer ärztlich nachgewiesenen Erkrankung (SARS-CoV-2) darf das Vereinsgelände betreten.
Sollte in der Familie oder der näheren Umgebung eines Spielers oder Gastes eine SARS-CoV-2 Erkrankung nachgewiesen worden sein, ist dieser Spieler/Gast für 14 Tage vom Platzbesuch und von der Trainingsteilnahme auszuschließen.
Der Eingang des Sportgeländes ist am Haupt-Parkplatz. Der Ausgang des Sportplatzes ist Richtung Wald am Neben-Parkplatz. Mund- und Nasenschutzpflicht und die Abstandsregeln von 1,5 m sind dort einzuhalten.
Zu allen Trainingseinheiten bzw. Test-/Pflichtspielen werden Anwesenheitslisten geführt. Diese werden für vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Das Tragen von Mund- und Nasenschutz ist beim Betreten der Anlage bis zum erreichen des Sitz- oder Stehplatzes von jeder Person zu gewährleisten. Dies gilt auch beim verlassen der Anlage.
Innerhalb der gekennzeichneten Zuschauer-Boxen mit maximal zehn zugelassenen Personen ist das Ablegen des Mund-Nasenschutzes erlaubt.
Im Vereinsheim und den Toiletten ist ein Mund- und Nasenschutz Pflicht. Der Mund- und Nasenschutz darf lediglich am Sitzplatz abgenommen werden unter Beachtung der geltenden Hygieneregeln.
Der Verkauf von Speisen und Getränken findet ausschließlich aus dem Fenster heraus statt. Mund- und Nasenschutzpflicht und die Abstandsregel von 1,5 m sind dort einzuhalten.
Zum Wettbewerbsbetrieb sind bis zu 300 Zuschauer erlaubt. Der SuS Beckum schränkt dies vorläufig auf 150 Zuschauer ein.
Bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen gegen dieses Konzept von einer Person behält sich der Vorstand vor, die jeweilige Person vom Gelände zu verweisen.